Einhaltung des Lichtraumprofils

19.04.2024 11:30

Aktuell haben die Entsorgungsfirmen  wieder Schwierigkeiten mit herabhängenden Ästen etc., die ihre Fahrzeuge beschädigen/zerkratzen.

Deswegen werden alle Grundbesitzer ersucht, ihre Sträucher und Bäume entlang von Straßen und Wegen zurückzuschneiden und das erforderliche Lichtraumprofil freizuhalten. Besonders die freie Sicht auf den Straßenverlauf, die Gehsteige und auf Ampeln, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungskörper muss gewährleistet sein, um eine gefahrlose und ordnungsgemäße Benützbarkeit sicherstellen zu können.

Vielen Dank!

Lichtraumprofil


Lichtraumprofil:

Die Breite des Lichtraums ist beidseitig um 0,75m breiter als der Verkehrsraum. Die Höhe des Lichtraums beträgt 4,50m. 
Die Lichtraumhöhe für Fußgänger- und Radverkehr beträgt 2,50m.



19.04.2024 11:30